Nächste öffentliche Kreistagssitzung
12. März 2024Redebeitrag zu BV-2024/013
29. März 2024+++ Gründung „Einig:artig !nklusive gGmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises Leipzig zur Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe +++
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, werte Gäste,
die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf dem Beschluss 2023/152, den unsere Fraktion in der Kreistagssitzung am 17. Januar 2024 abgelehnt hat. Logischerweise dürften wir damit auch der Gründung einer neuen gGmbH nicht zustimmen.
Bereits bei der Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wurde diese Beschlussvorlage wegen zahlreicher Bedenken und ungekärter Fragen mehrheitlich nicht für den Kreistag empfohlen. In der Begründung zum vorliegenden Beschluss heißt es: Zitat „In Vorbereitung auf den Tägerwechsel der Muldentalkliniken und seiner Töchter gilt es, den erst vor 2 Jahren gegründeten Betriebsteil der Eingliederungshilfen in die Sozialen Dienste Muldental gGmbH organisatorisch im Landkreis zu verorten.“ Zitatende
Zum Einen wurden wir als Kreisräte damals im September 2022 nur über die Satzungsänderung der Sozialen Dienste Muldental gGmbH informiert
– nur die Gesellschafterversammlung hatte der Änderung des Satzungszweckes zugestimmt.
Da es sich allein um eine Geschäftserweiterung handelte, war kein Kreistagsbeschluss erforderlich.
Dieser ist aber nun notwendig, um die gGmbH zu gründen.
Zum Anderen war die Eingliederungshilfe bereits im Landratsamt angesiedelt. 8 Mitarbeiterinnen des Landratsamtes, die auch heute noch für den Bereich SGB IX zuständig sind, haben sich um diese Belange gekümmert.
In der neuen gGmbH sollen es neben der Gesch.ftsführung 42 Mitarbeiter sein, die vom Landkreis bezahlt werden müssten. Dazu müsste der Landkreis für 25.000 € Einlage in das Stammkapital der Gesellschaft aufkommen und ein Darlehen von 250.000 € aufbringen – das ist alles im Haushaltsplan nicht berücksichtigt.
Was auch im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt wird, sind Preissteigerungen und Tariferhöhungen. Es ist völlig ungewiss,was die ganze Sache den Landkreis am Ende kostet.
Die heutige Beschlussvorlage zeigt auch keinerlei Alternative auf. Wenn die Eingliederungshilfe ohne Weiteres als Betriebsteil in die Sozialen Dienste Muldental gGmbH überführt werden konnte, muss doch auch der umgekehrte Weg möglich sein. Angesichts der Haushaltslage und der Fachkräftesituation sollte man auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Landkreis setzen.
Eine Möglichkeit wäre, dass die Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V. den Betriebsteil Eingliederungshilfe übernimmt. Die Strukturen dafür sind für einen sofortigen Geschäftsbetrieb vorhanden. Nach dem Verkauf der Muldentalkliniken verliert auch der Aufsichtsrat seine Berechtigung. Aber sicher wird der Aufsichtratsvorsitzende dann Aufsichtratsvorsitzender der neuen gGmbH, wenn der Gründung zugestimmt wird.
Auf Grund all dieser Sachverhalte werden die Mitglieder unserer Fraktion der Gründung einer neuen gGmbH keine Zustimmung geben. Sachorientierte Kreisräte sollten ebenso votieren.
Vielen Dank!