Redebeitrag Muldentalkliniken
28. Januar 2024Nächste öffentliche Kreistagssitzung
12. März 2024Kreisratanfrage nach $ 24(6) SächsLKrO
Anfrage an den Landrat zum Beteiligungsberichtswesen,
Ich freue mich, dass im Beteiligungsberichtswesen eine höhere Transparenz, vermutlich aufgrund unserer Initiative zur Beteiligungsrichtlinie, nunmehr gegeben ist.
Im Weiteren habe ich einige Fragen, verbunden mit der Bitte, diese zu beantworten:
1.) Der sächsische Rechnungshof hat mutmaßlich die KELL GmbH und den ZAW geprüft und im Jahresbericht 2023 (Band 1) erwähnt. Demnach seien in den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen und Görlitz die Gewinne der Entsorgungsunternehmen nicht oder nicht vollständig in der Gebührenkalkulation des jeweiligen Landkreises als Erträge eingestellt bzw. dem Gebührenhaushalt gutgeschrieben wurden. Ich bitte um Stellungnahme für den Landkreis Leipzig!
2.) Der sächsische Rechnungshof unterstellt, im Landkreis Leipzig seien für die zum Prüfungszeitpunkt aktuelle Kalkulation 2021/2022 kein pauschal kalkulierter Gewinn berücksichtigt worden. Ich bitte um Stellungnahme!
3.) Im Beteiligungsbericht der ZAW wird zum wirtschaftlichen Risiko ausgeführt: „Es besteht z.B. das latente Risiko, einer veränderten Ertragsstruktur der WEV aufgrund von Unterauslastung der Behandlungsanlagen bzw. Mindermengen bei der Direktablagerung bzw. signifikanten Marktpreisveränderungen.“ Sind damit die Abfallbehandlungsanlage (MBA) und die Kompost-Energie-Anlage (KEA) gemeint?
4.) Im Bericht der ZAW wird zur Prognose ausgeführt: „Eine etwaige künftige Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das europäisch Emissionshandelssystem hätte Auswirkungen auf den Behandlungspreis für die Heizwertreiche Fraktion aus der MBA, welcher wiederum zu steigenden Abfallgebühren führen würde. Welche Maßnahmen, um die Preise stabil zu halten, werden von dem ZAW ergriffen?
5.) Ab dem 01.12.2023 müssen Nutzfahrzeuge über 7,5 t eine CO2-abhängige LKW-Maut entrichten. Hiervon betroffen seien auch Entsorgungstransporte. Ab dem 01.07.2024 gelte die Mautpflicht dann auch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Hat der Gebührenzahler mit einer drastischen Erhöhung der Gebühren ab dem Sommer 2024 zurechnen? Was wird vom ZAW dagegen unternommen?