
Nächste öffentliche Kreistagssitzung
18. Oktober 2023
Bericht zur Kreistagssitzung 18.10.2023
11. November 2023+++ Fraktionsfinanzierungssatzung +++

Redebeitrag BV-2023/088 – Fraktionsfinanzierungssatzung
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
gemäß Sächsischer Fraktionsfinanzierungverordnung vom 27. März 2023 wird bei Fraktionsmitteln eine jährliche Mindestausstattung für Landkreise von 0,50 € pro Einwohner als angemessen betrachtet.
In unserem Landkreis leben bekanntlich 260.000 Einwohner, die Mindestausstattung beträgt also 130.000 €. Laut bisher gültiger Fraktionsfinanzierungssatzung § 6 (1) beziehen die Fraktionen im Kreistag unseres Landkreises aber bereits seit dem Jahr 2014 jährlich 146.600 €. Das sind über die Jahre schon mal 166.000 € mehr als die Mindestausstattung und auch mehr als erforderlich.
Als Fraktionsgeschäftsführerin vermag ich Letzteres ganz gut zu beurteilen. Wir haben heute in der Informationsvorlage gelesen: „Das Defizit im Ergebnishaushalt des Jahres 2023 würde sich somit von geplant ca. 29,2 Mio € um 2,6 Mio € auf 31,8 Mio € erhöhen.“
In Anbetracht dieser prekären Haushaltslage beantragen wir Änderungen zur Beschlussvorlage 2023/088 § 6 (1). Diese Änderungen zielen:
1. auf die Einhaltung bzw. geringfügige Überschreitung der jährlichen Mindestausstattungen nach der Devise: Steuergelder dienen nicht der Selbstbedienung durch die Parteien!
2. auf einen ausgewogenen und sinnvollen Maßstab bei der Verteilung der Fraktionsmittel.
Dazu heißt es im § 3, Absatz 1 der Sächsischen Fraktionsfinanzierungsverordnung wörtlich: Zitat: „Bei der Zuweisung dieser Fraktionsmittel an die einzelnen Fraktionen ist ein Maßstab zu wählen, der sich an der Größe der Fraktionen orientiert und dem Gebot der Chancengerechtigkeit Rechnung trägt.“ Zitat Ende
Sehr geehrter Herr Landrat,
genau dieser Festlegung der Sächsischen Fraktionsfinanzierungsverordnung entspricht die heute vorliegende Fraktionsfinanzierungssatzung nicht!
Im Gegenteil! Bei dieser Beschlussvorlage gehen nach der Kreistagswahl im nächsten Jahr die Fraktionsmittel voraussichtlich durch die Decke. Wir werden durch die Reduzierung der Fraktionsstärke auf dann 4 Kreisräte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr 6 sondern 8 Fraktionen haben.
Wollen Sie jeder dieser kommenden Minifraktionen einen Fraktionssockelbetrag von 23.000 € zukommen lassen?
Das widerspräche der Sächsischen Fraktionsfinanzierungsverordnung. Darüber hinaus würde die hier vorgeschlagene Finanzierung nach der Wahl zu Fraktionsspaltungen motivieren. Solche Szenarien gab es unter anderem im Kreistag des Vogtlandes, dort trat eine Partei bei der vergangenen Wahl einmütig an – heute sind das dort zwei Fraktionen mit unterschiedlichen Namen. Im benachbarten Burgenlandkreis spaltete sich in der laufenden Legislatur die Fraktion einer Partei sogar in 3 neue Fraktionen. Und natürlich kassieren alle die auch dort hohen Sockelbeträge.
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
unser Änderungsantrag lautet deshalb:
Die den Fraktionen im Kreistag des Landkreises Leipzig jährlich bereitzustellenden finanziellen Mittel errechnen sich aus einem Sockelbetrag von 14.500 € (statt 23.000 €) zuzüglich einem weiteren Betrag von 500 € (statt bisher 100 € ) pro Mitglied der Fraktion entsprechend ihrer Fraktionsstärke zum Stichtag 01.01. eines Jahres.
Begründung:
1. Die Aufwendungen für die Fraktionen werden gerechter verteilt.
2. Die Aufwendungen wachsen selbst bei steigender Fraktionszahl moderat, da der Schwerpunkt der Zahlungen von den Sockelbeträgen auf die nicht veränderte Anzahl von 86 Kreisräten verlagert wird.
3. Gleichzeitig wird dem Sinn und dem Wortlaut insbesondere des § 3 der Sächsischen Fraktionsfinazierungsverordnung Rechnung getragen.
Wir bitten alle verantwortungsbewussten Kreisräte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Vielen Dank!